Ihr Arzt hat die Möglichkeit die Behandlung als Hausbesuch zu verordnen!
Wenn der Patient aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann,
z.B. bei:
- Akutfällen (wie Sportverletzungen, Ischialgie etc.)
- kurz- oder langfristig immobilen Personen, nach Operationen, Brüchen, Schlaganfall etc.
- Pflegebedürftigkeit
Dann kommen wir gerne zu Ihnen!